Wichtige, spartenübergreifende Information!

Viele Leser werden sich wundern, dass auf einer Homepage eines Sondervereins für Rassetauben eine Information für Hühner und Zwerghühner veröffentlicht wird. Wir finden diese aber so wichtig – noch dazu, da viele unserer Mitglieder und Nutzer zeitgleich diese Tiere züchten, dass wir darauf hinweisen sollen. Der BZA hat kurzfristig entschieden, dass die Regelung bezüglich mehr als 10 Handschwingen bei Hühnern und Zwerghühnern für die Ausstellungssaison 2016/2017 ausgesetzt wird. Das heißt, dass sie keine Anwendung findet. Bitte alle Zuchtfreunde auf diesen topaktuellen Sachverhalt hinweisen!

Hier der original Wortlaut der Veröffentlichung:

Der BZA gibt bekannt

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass aufgrund zweier schriftlicher Einsprüche sowie vieler Gespräche und Diskussionen mit der Preisrichter- und Züchterschaft folgender Beschluss durch den BZA, Sparte Geflügel, gefasst wurde:

Die Regelung, dass Hühner und Zwerghühner mit mehr als 10 Handschwingen pro Seite max. mit der Note SG95 bewertet werden dürfen, wird für die Ausstellungssaison 2016 ausgesetzt. Diese Entscheidung gilt für alle Ausstellungen im Zuständigkeitsbereich des BDRG.

Auf der Abschlusssitzung des BZA, Sparte Geflügel, des Jahres 2016 in Leipzig wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Offenbach im September 2016

Christoph Günzel, Präsident

Heinrich Wenzel, Vorsitzender BZA

Ulrich Freiberger, Obmann BZA Sparte Geflügel

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Datum: Montag, 12. September 2016 7:29
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