Schreiben des VDT an Mitgliedsvereine
Donnerstag, 26. Mai 2016 21:17
Harald Köhnemann als 1. Vorsitzender des VDT und Marco Schneider als Schriftführer haben an Mitgliedsvereine ein Schreiben herausgeschickt, die ihren Jahresbeitrag an den VDT noch nicht oder den bisher gültigen Beitrag in Höhe von 2,– € überwiesen haben. Gegen die Jahreshauptversammlung des VDT von 2015, bei der die Beitragserhöhung auf 3,– € diskutiert wurde, liegen Einsprüche vor. Diese wurden aufgrund rechtlicher Grundlagen verfasst. Es wäre interessant zu wissen, wer die Forderung von Seiten des VDT rechtlich hat prüfen lassen. So jedenfalls ist es äußerst vage.
Rechtskonform ist die Forderung des Vorstandes des VDT auf Zahlung des Beitrages von 2,00 €, die laut Satzung zum 1.2. eines jeden Jahres fällig sind. Diesen Beitrag sollten/müssen die Mitgliedsvereine auf jeden Fall rechtzeitig vor der JHV des VDT leisten, da nur dann auch eine Stimmberechtigung gegeben ist. Eine anwaltliche Handlungsempfehlung/formelles Widerspruchsschreiben hinsichtlich der Forderung auf Begleichung von 3,00 € pro Mitglied wird auf dieser Homepage in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt.
Irritierend bei dem Schreiben finde ich, dass der Briefbogen von Marco Schneider (dann ist auch er der Verfasser, oder?), als Ort des Schreibens aber Unna (Wohnort von Harald Köhnemann) verwendet wird. Wer hat nun geschrieben und wer musste seine Unterschrift hergeben?
Übrigens noch etwas zur Klarstellung: Wir als Sonderverein wurden von vielen Zuchtfreunden und Sondervereinen angeschrieben und angerufen, dass wir doch bitte auch weiterhin alles zu diesem Themenkomplex veröffentlichen sollen. Das tun wir gerne. Wollen wir doch unsere Mitglieder auf dem neuesten Stand halten. Selbstverständlich gilt das auch für alle anderen Zuchtfreunde, die sich für die Rassetaubenzucht interessieren.
Nun das Schreiben vom VDT:
Thema: Allgemein | Kommentare deaktiviert für Schreiben des VDT an Mitgliedsvereine | Autor: admin