Dienstag, 4. Januar 2022 17:31
Liebe Aussteller, Besucher und Mitglieder, zu unserer Jubiläums-HSS in Zang gilt 2G+. Das heißt im Bundesland Baden-Württemberg, dass man entweder geimpft oder genesen sein muss und einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest braucht. Ausnahmen von diesem Test hat nur, wer:
Mit der Anpassung der Corona-Verordnung am 23. Dezember 2021 gelten ab Montag, 27. Dezember 2021 nur noch folgende Ausnahmen:
- Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.
- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Übergangsregeln für nicht immunisierte Jugendliche:
Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
Der ausrichtende Verein bietet während der gesamten Ausstellungszeit einen Corona-Schnelltest für 5,00 € an. Bitte habt dafür Verständnis, dass auf eine strikte Einhaltung der Corona-Verordnung geachtet wird.
Darüber hinaus müssen alle Aussteller unbedingt ein aktuelles Impfzeugnis für die Tauben und die amtliche Registriernummer dabei haben, da definitiv eine Kontrolle der Ausstellung durch das Veterinäramt erfolgt. Eine Ausnahme davon ist nicht möglich!