Widerspruchschreiben!
Der VDT hat an alle Mitgliedsvereine, die für 2016 einen Jahresbeitrag von 2,00 € pro Mitglied überwiesen haben, ein Aufforderungsschreiben zur Nachzahlung von einem Euro pro Mitglied geschickt. Dieses Schreiben ist auf unserer Homepage aufgeschaltet. Nun wurde über die Entwicklung in unserem VDT von besorgten Rassetaubenzüchtern in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten ein Widerspruchschreiben an den VDT verfasst, das wir nachfolgend veröffentlichen. Wenn Sie als Vereinsvertreter ebenfalls nur 2,00 € bezahlt haben, dann kopieren Sie sich dieses Schreiben und schicken es per Einschreiben mit Rückantwortschein an den Vorstand des VDT (z. H. Marco Schneider, Talstr. 14, 98547 Viernau). Sie müssen nur noch Ihre SV-Daten ergänzen.
Hier das „Musterschreiben“:
Sonderverein der ……………………………………………….. Datum/Ort …………………..
An den
Verband Deutscher Rassetaubenzüchter e.V.
z.Hd. des Vorstands
Talstraße 14
98547 Viernau
Sehr geehrter Herr Köhnemann,
sehr geehrter Herr Schneider,
wir haben am …………………….. den für unseren Mitgliedsverein im Verband Deutscher Rassetaubenzüchter e.V. für das Jahr 2016 fälligen Jahresbeitrag in Höhe von ……………………….. € auf das Verbandskonto eingezahlt. Der Zahlung haben wir den bisherigen Jahresbeitrag von 2,00 € je mittelbares Mitglied zugrunde gelegt.
Sie haben uns mit Schreiben vom … 2016 aufgefordert, bis zum … 2016 eine Beitragsdifferenz von 1,00 € je Mitglied auf das Verbandskonto des Vereins einzuzahlen. Sie begründen diese Forderung damit, dass die Mitgliederversammlung in der Jahreshauptversammlung 2015 einen Beschluss über eine Beitragserhöhung von bisher 2,00 € pro Jahr und Mitglied auf jetzt 3,00 € gefasst habe.
Wir halten den in der Jahreshauptversammlung vom 05.12.2015 gefassten Beschluss über eine Beitragserhöhung für nichtig. Der Beschluss ist nicht wirksam nach § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB zustande gekommen. Nach § 7 der Satzung des VDT erfolgt die Festsetzung des Beitrags jährlich in der Mitgliederversammlung. Nach § 12 Ziffer 5. Satz 1 entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Nach § 12 Ziffer 7. sind alle gefassten Beschlüsse in einer Niederschrift festzuhalten.
Maßgeblich ist die Zahl der Anwesenden zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Es ist deshalb nicht erheblich, dass vor bzw. bei Beginn der Jahreshauptversammlung 238 Stimmen an die Delegierten der Mitgliedsvereine verteilt worden sind. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Beitragserhöhung waren bereits über 3,0 Stunden vergangen. Es hatten bereits mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten den Saal verlassen. Wie viele Stimmkarten zu diesem Zeitpunkt im Abstimmungslokal waren, ist unbekannt. Ausweislich des Protokolls über die Jahreshauptversammlung gab es 44 Gegenstimmen und eine Enthaltung. Die Zahl der Ja-Stimmen wurde nicht gezählt und nicht festgehalten. Dies wäre aber bei der Anzahl der Gegenstimmen und der Stimmberechtigten, die den Saal zum Zeitpunkt der Abstimmung verlassen hatten, zwingend erforderlich gewesen. Dass im Protokoll festgehalten wurde, die „deutliche Mehrheit“ habe für eine Beitragserhöhung gestimmt, war eine in der Sache nicht zutreffende und unbeachtliche Bewertung. Hinzu kommt, dass ein Antrag des Herrn Egon Dopmann auf geheime Abstimmung vom Vorstand übergangen und nicht berücksichtigt wurde, die offene Abstimmung so ohnehin nicht hätte durchgeführt werden dürfen.
Nach alledem sehen wir uns nicht dazu verpflichtet, einen erhöhten Beitrag von 1,00 € je Mitglied zu zahlen. Der Sachverhalt wird derzeit juristisch geprüft. Es ist eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses in Vorbereitung. Wir gehen davon aus, dass sich unsere Auffassung in einem gerichtlichen Verfahren bestätigen wird. Sollte sich dies wider Erwarten nicht bestätigen und die Wirksamkeit des Beschlusses über die Beitragserhöhung rechtskräftig festgestellt werden, dann wird die Differenz selbstverständlich umgehend nachgezahlt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehen wir aber davon aus, zu der Zahlung wegen eines nicht wirksam zustande gekommenen Beschlusses nicht verpflichtet zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
