Eigentlich wollte ich mich nicht mehr zu Wort melden, ….

aber so geht es nun auch nicht. Auf der VDT-Homepage wird wieder eine Stellungnahme zur Vergabe von Vollmachten gegeben und dabei heftig mit Paragraphen und sogar dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herumargumentiert. Man könnte nun Gerichte bemühen und eine von Laien gemachte Verbandssatzung überprüfen lassen. Das tut man aber nicht und lässt sich das bisherige Vorgehen einfach auf der Zunge zergehen.

Da haben Vereinsvertreter in der Vergangenheit die Versammlungen früher verlassen und ihre Stimmkarten anderen Zuchtfreunden, die noch da blieben, in die Hand gedrückt. Selbstverständlich hat der VDT-Vorstand diese Stimmen gezählt. Zeigte es doch die Verbundenheit und Geschlossenheit im VDT.

Auf der anderen Seite war man nicht in der Lage, bei der letzten JHV die Stimmen korrekt auszuzählen. Da das Ergebnis für den VDT-Vorstand „passt“ nimmt man es als rechtens an.

Es schreit zum Himmel, wie hier ausgelegt wird. Ganz wie es einem beliebt.

Will man die „Laiensatzung“ so auslegen, hat jeder Stimmrecht, der Mitglied in einem Verein ist. Gerne auch durch schriftliche Bestätigung durch den Verein.

Jetzt ist aber wirklich genug. Freuen wir uns auf die morgige außerordentliche JHV und die Zukunft.

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Datum: Freitag, 22. Juli 2016 8:54
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