Bernd Rathert meldet sich zu Wort

Durch die Veröffentlichungen auf der VDT-Homepage sollte wahrscheinlich versucht werden, die Person Bernd Rathert in Misskredit zu bringen. Da die aufmerksamen Leser in der Zwischenzeit mit Sicherheit bemerkt haben, dass auf der VDT-Homepage anscheinend nur das veröffentlicht wird, was ins Konzept passt, bringen wir seine Stellungnahme auf der SV-Homepage. Sind wir gespannt, ob wir sie auch bei VDT-online lesen dürfen. Der VDT-Vorstand hat sie bekommen:

Liebe Zuchtfreunde,

nachdem der VDT auf seiner Homepage die von mir eingereichte Klage veröffentlicht hat, darf auch ich mich jetzt zu diesem Thema zu Wort melden.

Zunächst aber möchte auch ich mich hier wiederholen, kein ehrlicher Zuchtfreund (dazu zähle ich mich auch)  hat in diesem leidigen Dauerstreit die Verdienste des Vorstandes des VDT, einschließlich der ehemaligen Vorstandsmitglieder in den vergangenen zwei Jahrzehnten herabgewürdigt bzw. nicht geachtet und ich spreche es hier auch ganz offen aus: ohne Harald Köhnemann und Martin Zerna stände der VDT nicht so positiv und erfolgreich da, wie es bis Nürnberg 2012 der Fall war.

Aber in den letzten Jahren lief es nicht mehr rund in der „VDT-Familie“. Dies gipfelte unter anderem dann im letzten Jahr in Leipzig, als ein Beschluss des höchsten Organs des VDT (Mitgliederversammlung) von 2014 einfach ignoriert wurde (Ausgabe der Chroniken). Im Protokoll dieser Versammlung ist zu lesen, dass ich das juristisch prüfen lassen möchte. Dann ging es um die Abstimmung um eine Beitragserhöhung um einen Euro zur Finanzierung der „Die Rassetaube“. Hier wurden nach Meinung vieler Anwesender, Fehler in der Abstimmung bzw. dem Zählen der Stimmen gemacht. Viele Teilnehmer verließen, aus welchem Grund auch immer, die Sitzung und es begann der Streit bzw. die Unzufriedenheit erst richtig.

Rücktritte, Leserbriefe, offene Briefe und die Gründung einer Facebook Gruppe sind hier zu nennen.. Es überschlugen sich zunächst sehr einseitig die Mitteilungen u.a. in den sozialen Netzwerken. Aber auch in der Fachpresse sind seit Monaten der VDT und seine Führung nahezu das Thema „Nummer eins“. Leider war hierzu vom VDT Vorstand nichts Konstruktives zu hören.

Nun haben wir eine außerordentliche JHV in Suhl. In der Züchterschaft wird diese JHV teils kritisch bewertet. Nun ist es aber so und der Termin steht.

Aufgrund der sehr fragwürdigen Tagesordnung, die mit der ersten Einladung verschickt wurde, gab es Anträge. Diese und die Klageschrift sind nun auf der Homepage des VDT aufgeschaltet. Durch die Begleitsätze wird sehr schnell deutlich, wie das vom VDT-Vorstand bewertet wird.

Egal ob wir nun in Suhl oder erst in Erfurt Veränderungen in der Vorstandschaft bekommen. Die Beschlüsse von Leipzig 2015 (ob richtig oder falsch) sind damit noch nicht vom Tisch und ein neuer Vorstand hat die gleichen Probleme. Es muss nachhaltig alles auf den Tisch um einen klaren Neuanfang auch zu gewährleisten. Hierzu brauchen wir aber eine neutrale Stelle, die so etwas bewerten kann/muss.

Wenn nun durch die eingereichte Klage über zusätzliche Kosten für den VDT  lamentiert wird, so sehe ich die ganze Sache etwas anders. Auf den VDT kommen nur dann Kosten zu, wenn meiner Klage Recht gegeben wird, sonst nicht. Da der Vorstand des VDT aber bei jeder Gelegenheit betont, dass alles korrekt und sauber abgelaufen ist, braucht kein Mitgliedsverein oder Zuchtfreund zusätzliche Kosten befürchten.

Gerne will ich mich hier auch zu zwei von mir gestellten Anträgen äußern:

1. Abwahl Reiner Wolf

Hier sollte jeder noch einmal sehr intensiv den letzten Teil des Antrags lesen. Dieser Antrag hätte bei allem Verständnis nicht an die Öffentlichkeit gehört. Hier hätte die Vorstandschaft des VDT anders reagieren dürfen und alles hätte wie geschrieben im Vorfeld geklärt werden können. So wurde der Zfr. Reiner Wolf von der Vorstandschaft des VDT leider instrumentalisiert.

Dieser Antrag wird hiermit zurückgezogen.

2. Externe Kassenprüfung

Hier ist die Begründung das ausschlaggebende Element für diesen Antrag. Vor allem weil ich selbst die Kasse mehrfach geprüft habe, und zwar insbesondere im Jahr 2012. Gemäß der VDT-Satzung §16 Ziffer 6 wurde der jeweilige Kassenprüfungsbericht mündlich gegeben und in Schriftform dem Vorstand übergeben. Es wurde in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Entlastung des Vorstands beantragt und genehmigt. Leider muss ich heute einräumen, hier evtl. persönlich einen Fehler gemacht zu haben.

Ich hoffe hier einen kleinen Einblick in mein Tun gegeben zu haben und freue mich auf ein Wiedersehn in Suhl. Ich hoffe, dass wir dort zum Wohl der Rassetaubenzucht das sinkende Schiff wieder auf Kurs bekommen.

Mit lieben Grüßen aus Ostwestfalen

Bernd Rathert

PS: Diese Zeilen werde ich heute (19.07.16) dem amtierenden Vorstand des VDT sowie den Organen im BDRG und den sozialen Netzwerken zugänglich machen. Ausdrücklich gestatte ich die Veröffentlichung auf der VDT-Homepage, in der Fachpresse und anderen Medien.

Tags »

Autor:
Datum: Dienstag, 19. Juli 2016 16:15
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemein

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Kommentare und Pings geschlossen.

Keine weiteren Kommentare möglich.